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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.
BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234
Huh. Ich dachte immer, die Argumentation ist, dass es sich um ein Verbot der Teilnahme am Straßenverkehr handelt und deswegen Fahrräder etc beinhaltet.
Auch Fußgänger nehmen am Straßenverkehr teil. Die einzige Möglichkeit wäre dann also Hausarrest.
Aber nicht mit einem Fahrzeug. Oder so. Ich hab noch nie n Führerschein gehabt, deswegen fehlt mir jegliches Spezialwissen.
So ein Führerschein ist so ein bisschen wie ein Waffenschein:
Wenn durch Fehlbenutzung Personen schwer verletzt oder getötet werden können, dann brauchst du einen Schein. Und dann kann man den entsprechend auch wieder einziehen, wenn man kein Vertrauen mehr hat, dass du das Gerät korrekt benutzen kannst.
Ich bin Gleitschirmflieger. Damit hätte ich den Joker.