Wenn ich mich nicht täusche kann man Personen/Unternehmen oder ähnliches für sowas Anzeigen mit schweren eingriff auf den Straßenverkehr
Weg.li hat’s gerichtet…
Kaaa-ching … 70 Euro und ein Punkt.
Warnblinker bedeutet Vorsatz und Verdoppelung ;)
Tatsächlich? Zukünftig also immer Kurzvideo wo man den Warnblinker sieht!
Eine kurze Gugelung zeigt mir, dass ich da wohl Unfug verbreitet habe. Pardon.
Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.
Kommt da nicht auch noch die ungerechtfertigte Benutzung von Warnsignalen dazu?
Wie gewonnen, so zerronnen.
Schaden wird der Hinweis und Video allerdings nicht. Da kann sich die zuständige Person dann selbst ein Bild machen.
Über 3 Tonnen darf man tatsächlich nicht auf den Bürgersteig fahren.
Ab 2,8t
Zulässiges Gesamtgewicht übrigens, nicht tatsächliche Masse. Wird für viele der fetten E-SUVs dann illegal.
Lustigerweise sind diese Autos in vielen Fällen auch von Anwohnerparkausweisen ausgeschlossen.
Könnte man gerne auf 1,5 t ausweiten.
jap - gibt so einen Fall aus Tübingen (meine ich. Schlagt mich nicht, wenn ich da den Ort falsch im Kopf hab), wo sich einer lautstark drüber aufgeregt hat, dass er mit seinem e-Tron (eines der größten, vollelektrischen Autos auf dem Markt) nicht mehr auf seinem Bewohnerparkplatz parken darf…
…der Wagen hat nen zulässiges Gesamtgewicht von 3,17 Tonnen und wiegt damit 500 Kilo mehr als ein Tesla Model X…
das sind noch nicht mal die ganz fetten karren - gibt ja inzwischen schon etliche die DEUTLICH oberhalb 3t liegen
davon ab ist das alles nur bei “Zeichen 315” relevant. Ohne das ist das einfach unabhängig vom Gewicht scheiße.