In staatlichen Gebäuden in Bayern dürfen Kreuze hängen: Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und damit Markus Söders Kreuzerlass von 2018 bestätigt.
Das klingt für mich stark so, als dass das Hauptargument des Gerichts war, dass der Kläger nicht ausreichend vom Kreuzerlass betroffen ist. Mal schauen, was das Bundesverfassungsgericht dann dazu sagt.
Das klingt für mich stark so, als dass das Hauptargument des Gerichts war, dass der Kläger nicht ausreichend vom Kreuzerlass betroffen ist. Mal schauen, was das Bundesverfassungsgericht dann dazu sagt.