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    11 months ago
    Zusammenfassung:

    Die Kreuzpflicht ist eine Verwaltungsvorschrift in Bayern. Sie verpflichtet die bayerischen Behörden, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen. Die Regelung wurde am 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Gegen die Kreuzpflicht hatte der Bund für Geistesfreiheit Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück.:::