In staatlichen Gebäuden in Bayern dürfen Kreuze hängen: Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und damit Markus Söders Kreuzerlass von 2018 bestätigt.
Die Kreuzpflicht ist eine Verwaltungsvorschrift in Bayern. Sie verpflichtet die bayerischen Behörden, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen. Die Regelung wurde am 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Gegen die Kreuzpflicht hatte der Bund für Geistesfreiheit Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück.:::
Zusammenfassung:
Die Kreuzpflicht ist eine Verwaltungsvorschrift in Bayern. Sie verpflichtet die bayerischen Behörden, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen. Die Regelung wurde am 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt. Gegen die Kreuzpflicht hatte der Bund für Geistesfreiheit Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück.:::