Ich habe die Anzeigen ganz normal per weg.li hochgeladen. Verstehe ich das also richtig, dass ich dann demnächst die Anzeigen ausdrucken und bei der Bußgeldstelle Magdeburg einwerfen muss?
Und spielt “ein berechtigtes persönliches Interesse” darauf an, dass mich falsch parkende Autos nicht interessieren sollten / nicht mein business sind?
Von welchem Datum ist diese Nachricht? Falls aktuell bin ich doch verwundert, denn die Verwaltung Magdeburg scheint nicht auf dem Laufenden zu sein, was die Rechtssprechung angeht. Dankenswerterweise hat die DUH zwei Betroffenen in Bayern bei der Klage gegen das Landsamt für Datenschutzaufsicht unterstützt, die vor Gericht gewonnen haben.
Aber ist ja nicht neu, dass die Autolobby in Bayern alle möglichen Rädchen in Bewegung setzt, um eine menschenfreundlichere Alltagsumgebung zu verhindern. Wo kämen wir hin, wenn man mit dem Auto nicht mehr kreuz und quer alle Geh- und Radwege zuparken könnte? Oder am Ende Kommunen noch Tempo 30 einrichten (https://feddit.de/post/6041541).
"Wer einen Falschparker anzeigen will, darf dessen Fahrzeug fotografieren und die Bilder der Polizei mailen, ohne deswegen Probleme wegen des Datenschutzes zu bekommen. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hervor (VG Ansbach, Urteile vom 2. November 2022 - AN 14 K 22.00468 https://openjur.de/u/2460452.html und AN 14 K 21.01431 https://openjur.de/u/2460456.html).
https://www.heise.de/news/DSGVO-Urteil-Buerger-duerfen-Falschparker-zum-Anzeigen-fotografieren-7328875.html
Verweis auf die beiden Urteile und schick ihnen die Links, wenn sie lesen können, sollte das Thema vom Tisch sein.
Bitte deren Reaktion auf deine Antwort veröffentlichen.
Interessant
Die mail (der Behörde) ist keine 48h alt.
Vielen Dank für die Links, werde ich weiterleiten :)
Und Updates kommen sobald es welche gibt
Das ist dieser Fall vor Gericht: https://twitter.com/EinRobert1/status/1422272677054713865