Auch ohne diese Klausel kann eine Frau zugunsten ihres Mannes aussagen. Wenn da festgestellt wird, dass die Frau Behauptungen von Dritten bzgl. einer Vergewaltigung konsequent widerspricht, wie soll dann überhaupt diesbezüglich ein Urteil zu Ungunsten des Mannes gefällt werden? Und wenn die Ehefrau der Grund für die falsche Anschuldigung ist, dann bringt die Anwesenheit einer solchen Klausel ebenfalls eher wenig bis nichts, die Frau möchte ja dann aktiv ihrem (Ex)Mann schaden, wieso also sollte sie plötzlich einfach widersprechen?
Dass er diese Frage unbeantwortet gelassen hat, sagt ja auch noch einiges aus. Andere Fragen hat er ja beantwortet. Das wäre die Gelegenheit gewesen, seine Position nochmals klarer darzustellen oder aber mind. zu behaupten (muss ja nicht stimmen, ist schwer überprüfbar), dass er das nun anders sieht.
Auch ohne diese Klausel kann eine Frau zugunsten ihres Mannes aussagen. Wenn da festgestellt wird, dass die Frau Behauptungen von Dritten bzgl. einer Vergewaltigung konsequent widerspricht, wie soll dann überhaupt diesbezüglich ein Urteil zu Ungunsten des Mannes gefällt werden? Und wenn die Ehefrau der Grund für die falsche Anschuldigung ist, dann bringt die Anwesenheit einer solchen Klausel ebenfalls eher wenig bis nichts, die Frau möchte ja dann aktiv ihrem (Ex)Mann schaden, wieso also sollte sie plötzlich einfach widersprechen?
Und es ist ja auch nicht so, als ob man Merz nicht darum gebeten hätte da nochmal Begründungen zu liefern oder aber zu sagen, dass er seine Ansicht geändert hat, z.B.: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/friedrich-merz/fragen-antworten/herr-merz-warum-haben-sie-1997-dagegen-gestimmt-die-vergewaltigung-in-der-ehe-unter-strafe-zu-stellen-und-wie
Dass er diese Frage unbeantwortet gelassen hat, sagt ja auch noch einiges aus. Andere Fragen hat er ja beantwortet. Das wäre die Gelegenheit gewesen, seine Position nochmals klarer darzustellen oder aber mind. zu behaupten (muss ja nicht stimmen, ist schwer überprüfbar), dass er das nun anders sieht.