Die Durchsuchung des völlig nackten Körpers eines Aktivisten der „Letzten Generation“ durch die Polizei ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wien in einem Erkenntnis nun festgestellt. Das Gericht spricht von einem Einzelfall, der Anwalt von einem Präzedenzfall.
Eindeutig zweideutig 😂