Das Bundesverfassungsgericht hat die neue Regelung gekippt, mit der Freigesprochene wegen neuer Beweise nochmals angeklagt werden können. Unter den Richtern gab es aber Uneinigkeit. Und auch die Reaktionen sind gemischt. Von K. Hempel.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
Ich habe auch Bauchschmerzen bei dem Urteil, aber irgendwie klingen beide Varianten doof.
Vielleicht wäre eine Art “Prä-Gericht” nötig, dass zB prüfen kann, ob neue Beweise überhaupt eine realistische Chance auf Änderung haben.