Ich mein klar es ist bitter, wenn dann jemand der doch schuldig (wenn das zweifelsfrei bewiesen ist) ist frei bleibt, aber insgesamt stimme ich da dem BVerfG zu. Es kann nicht sein, dass jemand mit unlimited tries strafrechtlich verfolgt wird. Spätestens wenn durch alle Instanzen geklagt wurde und der oberste Gerichtshof entschieden hat, muss halt Schluss sein.
Prinzipiell gebe ich dir recht. Es ist aber schon krass, dass die Person geschützt wird, vor neuen Beweise. Also Beweise die aufgrund der Stand der Technik erst jetzt möglich sind. Da müsste meiner Meinung nach geprüft werden, ob ein neues Verfahren eröffnet wird. Mord verjährt nun mal nicht.
Ich habe auch Bauchschmerzen bei dem Urteil, aber irgendwie klingen beide Varianten doof.
Vielleicht wäre eine Art “Prä-Gericht” nötig, dass zB prüfen kann, ob neue Beweise überhaupt eine realistische Chance auf Änderung haben.
Ich würde das Wohlergehen der Mehrheit immer der Möglichkeit jemanden doch noch verknacken zu können vor ziehen.
Ein Schuldiger, der trotz neuer Beweise nicht verurteilt wird, ist mir lieber als die potentielle Gefahr, das tausende unschuldige immer wieder aufs neue vor Gericht müssen.
Ist doch bei der Unschuldsvermutung das gleiche. Besser ein Schuldiger geht Straffrei aus, als das ein Unschuldiger verurteilt wird.
Ist natürlich für die geschädigten Ärgerlich, aber seien wir mal ehrlich: was bringt es einem Opfer, wenn der Täter verurteilt wird? Im Endeffekt eigentlich nichts. Strafen sind meiner Meinung nach als Abschreckung gedacht, nicht damit das Opfer sich besser fühlt.
Just my two cents…
Ich bin sehr happy mit der Diskussion hier und möchte auch meinen Senf hinzugeben:
Ich finde das sehr gut, mit Blick auf die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden. Spannend ist, dass 103 GG nur von einem Verbot von doppelter Verurteilung spricht, aber das VerfG wohl Quellen/Dokumente aus dem Enstehungsprozess des GG gefunden hat, die belegen, dass auch ein Verbot von doppelter Strafverfolgung gemeint war.
Es würde aber auch wenig bringen, wenn man ein Verfahren führen dürfte, am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass der Beschuldigte doch schuldig ist, und dann alle Beteiligten ohne Konsequenzen wieder ihrer Wege gehen. Das wäre ja fast nur Ressourcenverschwendung.
Dass aus dem Verbot der Doppelbetrafung auch ein Verbot der doppelten Strafverfolgung führt, macht meines Erachtens absolut Sinn. Aber gut, wenn man da nochmal Belege gefunden hat, umso besser.
Persönlich finde ich, dass man für Mord, etc schon hätte eine Ausnahme machen können, wenn neue Beweise auftauchen. Ist vlt eine slippery slope, aber fand das Gesetz an sich in Ordnung. Allerdings ist 103 (3) gg auch schon ziemlich eindeutig. Deshalb finde ich die Entscheidung des Gerichtes in soweit richtig. Wenn man das haben will, soll man halt das gg ändern.