Das Gespräch dürfen sie aber nicht einfach so aufnehmen, wie es offenbar Rezo gemacht hat. Rechtlich stichfest ist die Schriftform.
Rezo behauptet, nur seine Seite des Telefongesprächs aufgenommen zu haben. Das ist in Ordnung, verboten ist nur “das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt”. Wenn sie Beweise hätten haben wollen, hätten sie fragen können, ob sie das Gespräch aufzeichnen dürfen. Das ist wohl nicht passiert. Der rechtliche Aspekt kam auch nie zur Sprache. Das Zitieren von Gesprächen ohne schriftliche Antwort ist gängige Praxis und rechtlich unproblematisch.
Sie haben doch gesagt, dass sie auch spätere Antworten nachträglich ausgewiesen hätten, aber trotzdem überhaupt nichts mehr, also auch verspätet, kam
Das Video wurde bereits veröffentlicht. Warum sollte Rezo sich dann noch die Mühe machen, Antworten zu schicken?
Rezo behauptet, nur seine Seite des Telefongesprächs aufgenommen zu haben.
Danke, dass du “behauptet” geschrieben hast… ;)
Das Zitieren von Gesprächen ohne schriftliche Antwort ist gängige Praxis und rechtlich unproblematisch.
Man sieht in dem Beispiel ja sehr schön, dass es eben nicht so unproblematisch ist. StrgF hatte Rezo nach seiner mündlichen Freigabe das geschrieben, was sie aus dem Gespräch als seine Antwort mitgenommen hatten und damit war er überhaupt nicht einverstanden. Vor dem Hintergrund macht eine schriftliche Absicherung absolut Sinn.
Wer wird denn nach dieser ganzen Geschichte insbesondere Rezo in Zukunft noch ohne einen schriftlichen Beleg zitieren?
Das Video wurde bereits veröffentlicht. Warum sollte Rezo sich dann noch die Mühe machen, Antworten zu schicken?
Na weil du das hier schreibst: “Es ist problematisch zu behaupten, dass es keine Antwort gab, wenn dafür nur 45 Minuten zur Verfügung standen. Selbst wenn Rezo in dieser Zeit geantwortet hätte, wäre es wahrscheinlich nicht mehr eingebaut worden.” und das so in dieser Form nicht stimmt. StrgF hätte auch eine verspätete Antwort von Rezo nachgereicht, es kam aber keine. Er muss sich die Mühe natürlich nicht machen, aber dann muss er mit der entsprechenden Feststellung bezüglich seiner Antworten leben.
Rezo behauptet, nur seine Seite des Telefongesprächs aufgenommen zu haben. Das ist in Ordnung, verboten ist nur “das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt”. Wenn sie Beweise hätten haben wollen, hätten sie fragen können, ob sie das Gespräch aufzeichnen dürfen. Das ist wohl nicht passiert. Der rechtliche Aspekt kam auch nie zur Sprache. Das Zitieren von Gesprächen ohne schriftliche Antwort ist gängige Praxis und rechtlich unproblematisch.
Das Video wurde bereits veröffentlicht. Warum sollte Rezo sich dann noch die Mühe machen, Antworten zu schicken?
Danke, dass du “behauptet” geschrieben hast… ;)
Man sieht in dem Beispiel ja sehr schön, dass es eben nicht so unproblematisch ist. StrgF hatte Rezo nach seiner mündlichen Freigabe das geschrieben, was sie aus dem Gespräch als seine Antwort mitgenommen hatten und damit war er überhaupt nicht einverstanden. Vor dem Hintergrund macht eine schriftliche Absicherung absolut Sinn. Wer wird denn nach dieser ganzen Geschichte insbesondere Rezo in Zukunft noch ohne einen schriftlichen Beleg zitieren?
Na weil du das hier schreibst: “Es ist problematisch zu behaupten, dass es keine Antwort gab, wenn dafür nur 45 Minuten zur Verfügung standen. Selbst wenn Rezo in dieser Zeit geantwortet hätte, wäre es wahrscheinlich nicht mehr eingebaut worden.” und das so in dieser Form nicht stimmt. StrgF hätte auch eine verspätete Antwort von Rezo nachgereicht, es kam aber keine. Er muss sich die Mühe natürlich nicht machen, aber dann muss er mit der entsprechenden Feststellung bezüglich seiner Antworten leben.