Wohnungen dürfen vergesellschaftet werden. Das bestätigte jetzt die Expert:innenkommission, die darüber nach dem Volksentscheid in Berlin beraten hat.

Nach einjähriger Prüfung einer dreizehnköpfigen Ex­per­t*in­nen­kom­mis­si­on unter Vorsitz der Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) steht fest: Die Enteignung privater Immobilienbestände ist möglich. „Das Land Berlin hat nach dem Grundgesetz die Kompetenz für eine Gesetzgebung zur Vergesellschaftung in Berlin gelegener Immobilienbestände großer Wohnungsunternehmen“, heißt es in dem der taz vorab vorliegenden Abschlussbericht, der am Mittwoch dem schwarz-roten Senat übergeben werden soll.

Die Kommission war noch unter dem SPD-geführten Vorgängersenat eingesetzt worden, um „Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen“ für die Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheids der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) von September 2021 zu prüfen. Eine große Mehrheit der Ber­li­ne­r:in­nen hatte dafür votiert, die Bestände aller privaten Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeingut zu überführen und den Senat beauftragt, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

Nun sind die Ex­per­t:in­nen einhellig zu dem Schluss gelangt, dass ein Vergesellschaftungsgesetz, das die „gemeinnützige Bewirtschaftung für die Zukunft“ sichert, „im Einklang“ mit dem noch nie zuvor angewendeten Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes steht. Auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit stehe einer Vergesellschaftung nicht entgegen. Für das Anliegen der Vergesellschaftung – die „Beendigung privatnütziger Verwertung zur Aufhebung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Macht“ – fehle eine Alternative, „die bei gleichem Ertrag für die Zwecke des Allgemeinwohls offensichtlich milder ist“.

[…]

Die DWE reagierte auf den Bericht euphorisch: Eine Vergesellschaftung sei „rechtssicher möglich, verhältnismäßig und finanzierbar“, so Sprecher Achim Lindemann.

Die Initia­tive verwahrt sich gegen ein vom Senat geplantes Vergesellschaftungsrahmengesetz, das nur grundsätzlich die Bedingungen für Vergesellschaftungen festschreiben soll und aufgrund einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, erst zwei Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten soll. Lindemann kündigt an: „Wir dulden jetzt keine weitere Verschleppungstaktik mehr in Form eines sinnlosen Rahmengesetzes.“

  • auv_guy@programming.dev
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    1 year ago

    Oder man spart sich das Geld für die Entschädigungen und baut damit neue Wohnungen. Dann hat man nämlich mehr Wohnungen als vorher. Das scheint mir irgendwie zielführender zu sein, wenn 300 Personen für eine Wohnung anstehen.

    • homoludens@feddit.de
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      1 year ago

      Das kommt auch darauf an, ob tatsächlich einfach Wohnungen fehlen oder ob bezahlbare Wohnungen fehlen. Vor einiger Zeit ging rum, dass viele Wohnungen als Ferienwohnungen oder als Spekulationsobjekte genutzt werden. Wenn die wieder für normale Vermietungen zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stünden, kann das doch auch helfen?

      • auv_guy@programming.dev
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        1 year ago

        Und was hindert die, die dann mieten, daran, die Wohnung teuer unterzuvermieten? Das passiert doch jetzt schon in allen größeren Städten, dass Leute eine Wohnung günstig gemietet haben, umziehen und die Wohnung nicht wieder freigeben, sondern sie (heimlich) weitervermieten. Kontrollieren lässt sich das nicht so einfach.

        • pfannkuchen@feddit.de
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          1 year ago

          Das ist ein Zeichen für einen kaputten Markt. Wenn Wohnungen zu vernünftigen Preisen verfügbar sind, braucht niemand eine untervermietete Wohnung zu mieten. Die meisten westeuropäischen Großstädte haben tragisch niedrige Leerstandsquoten, und das ist der Grund, warum die Leute um jeden Preis an ihren Wohnungsverträgen festhalten, was zu einem illiquiden Markt führt.

      • rumschlumpel@feddit.de
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        1 year ago

        Ist Berlin wirklich so krass verdichtet? Da findet man doch bestimmt noch ein paar Grundstücke, auf die man Hochhäuser klotzen kann.

      • auv_guy@programming.dev
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        1 year ago

        Als erstes würde mir da Tempelhof einfallen. Ist aber auch egal wo. Ich sehe nicht, wie man ohne Angebotsvergrösserung die Mieten senken könnte.

        • Oliver@lemmy.ca
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          1 year ago

          Ist aber auch egal wo. Ich sehe nicht, wie man ohne Angebotsvergrösserung die Mieten senken könnte.

          Mit Gesetzen zum Beispiel.

          • pfannkuchen@feddit.de
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            1 year ago

            Es gibt schlicht nicht genug Wohnungen für die Menschen, die in Großstädten leben wollen! Gesetze können das nicht ändern.

            • Oliver@lemmy.ca
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              1 year ago

              Es gibt schlicht nicht genug Wohnungen für die Menschen, die in Großstädten leben wollen!

              Einmal abgesehen davon, dass die meisten, die dort hinziehen, dass nicht tun, weil sie das Leben dort so toll finden, ändert auch nix daran, dass man die Mietpreise für die Menschen regulieren kann, die in Großstädten leben.

              • vanZuider@feddit.de
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                1 year ago

                Und dann? Das ist nett für die, die bereits in Berlin leben, aber wie hilft das den Menschen, die neu nach Berlin ziehen wollen/müssen, eine bezahlbare Wohnung zu finden?