Der Versuch, die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln, ist im Bundestag gescheitert. Die Abgeordneten lehnten die beiden dazu vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich ab.

  • Das Video zu Noah, der Nach einer querschnittslähmung zur Sterbehilfe geht, ist echt krass

    Die Bewegung seines Körpers zu verlieren ist ja schon krass, aber Umarmungen nicht mehr fühlen zu können

    Scheißeee

    Aber trotzdem bin ich irgendwie gegen Sterbehilfe oder für regulierung davon.

    Ich denke mir, hätte ich einen Knopf gehabt der mein Leben beendet, wäre ich mit 13 15 17 jeweils gestorben.

    Und wirklich ohne grund einfach. also man kann so leicht den Verstand verlieren für einen Monat.

    Eine Querschnittslähmung ist schon hartt ich gebe das zu, doch Suizid ist immer noch so widernatürlich :/ Ich glaube es ist fast lebenswichtig für mich, das so zu sehen. Sehr emotional und persönlich das Thema geb ich zu.

    Vielleicht würde ichs nicht verbieten aber alter wir können das nicht als normale Entscheidung für sich selbst anssehen. Ist eine Entscheidung gegen sich selbst und die welt lol

    • ratatosk@feddit.de
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      1 year ago

      Wenn einer sterben will ist und war das sein Recht. Man darf ihm dabei auch assistieren (Beihilfe, in D immer legal wenn die Haupttat legal ist). Was man nicht darf, ist ihn töten (Mittäterschaft, hier ist einerlei, ob einer oder mehrere Mittäter legal handeln), auch nicht auf dessen Wunsch.

      Ein Problem für alle, die ihr Recht auf Freitod selbst nicht wahr nehmen können.

      • Sicher, ich find es sollte auch ein recht bleiben.

        Nur ich finde es sollte sich immer unlegitim anfühlen weil - seine eigene Existenz zu verwerfen ist ein Drang der häufigg aus mentalen Problemen kommt.

        Wenn man am andern ende rauskommt fühlt es sich oft so unverständlich an wenn man auf sich zurückbringt

        Und es erhöht für mich die Gefahr, dass jemand ein schlechtes Kapitel nicht überlebt, wenn Suizid als eine valide Entscheidung gesehen wird.

        Ich meine die Entscheidung ist ja nicht wirklich “für dich” wenn sie deine Lage nich verbessert

        Und das psssiert ja nicht, das wort “du” hört einfach auf Sinn zu ergeben

        Und dann war das besser für dich? Naja, du bsit jetzt weg halt

        Beim wegrotten im sterbebett check ich das. Würde zu behalten in den letzten Wochen. Aber. Ach es ist schwierig und wie gesagt wenn ich Suizid als Lösung akzeptiere bin ich persönlich in Gefahr.

        • ratatosk@feddit.de
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          1 year ago

          Nur ich finde es sollte sich immer unlegitim anfühlen weil - seine eigene Existenz zu verwerfen ist ein Drang der häufigg aus mentalen Problemen kommt.

          Glückliche Menschen neigen nicht dazu, sich das Leben zu nehmen.

          Und es erhöht für mich die Gefahr, dass jemand ein schlechtes Kapitel nicht überlebt, wenn Suizid als eine valide Entscheidung gesehen wird.

          Es ist seine Entscheidung. Außerdem eine, die er hinterher nicht bedauern wird.

          Man geht gewöhnlich davon aus, dass jemand, der sich das Leben nehmen will, emotional aus dem Gleichgewicht ist, deswegen greift die Polizei z. B. bei Bedarf ein, was sie — streng genommen — nicht dürfte.

          Es gibt jedoch auch Personen, die diese Entscheidung sorgfältig durchdacht haben. Unter denen gibt es solche, die körperlich nicht fähig sind, sich das Leben zu nehmen. Und diese sind dazu verdammt, vor sich hin zu vegetieren (ihre eigene Einschätzung), bis die Natur ihren Lauf genommen hat. Statt ein Ende mit Schrecken bekommen sie Schrecken ohne Ende, weil aktive Sterbehilfe untersagt ist.

          Ich habe so manches Mal über das Thema gegrübelt, ich kam bisher noch zu keinem Schluss.

          • Keine aktive Sterbehilfe → elende Quälerei
          • Aktive Sterbehile → vorsätzliche Tötung ohne konkreten, hinreichenden Grund für den Täter (Sterbehelfer).
        • Wirrvogel@feddit.de
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          1 year ago

          Ohne Beratung bliebe es doch “unlegitim” und mit Beratung würde man dir auch aufzeigen können, dass es für dich Alternativen gibt und halt mit jemanden wie Noah feststellen, dass es die nicht gibt.

          Unter Umständen würde man bei der Beratung dann auch Menschen unter die Arme greifen können die bisher keine Alternativen gesehen haben oder keinen Zugang dazu hatten. Es muss halt klar sein, dass jemand in einer schwierigen Situation, der sich fürs Weiterleben entscheidet in der Beratung halt auch Hilfe bei rumkommt und man denjenigen dann nicht einfach heimschickt und dem Chaos überlässt sich zum Beispiel selber einen Therapieplatz zu beschaffen oder einen qualifizierten Arzt für chronische Schmerzen zu finden oder einen Hospitzplatz oder einen Pflegedienst der Palliativpflege daheim machen kann.

          Das Ganze macht nur Sinn wenn man die Hilfen für Betroffene ausweitet und daran mangelt es halt.

          Was wir bräuchten wäre zudem eine unabhängige Betreuung Schwertskranker die vermittelt zwischen Patient:in, Familie, Ärzten und Pflegepersonal und dabei uneingeschränkt die Position des erkrankten Menschen vertritt.

    • AggressivelyPassive@feddit.de
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      1 year ago

      Das ist halt eine unglaublich überhebliche und gleichzeitig feige Position.

      Du hast Angst davor, zuzugeben, dass es Leben gibt das nicht mehr lebenswert ist, verbrämst das mit pseudointellektuellem Lack und verallgemeinerst das dann auf alle.

      Du hast keine Macht darüber, wie viele Menschen ich ins Leben schmeiße und du hast auch keine Macht darüber, wie viele Menschen sich selbst aus dem Leben schmeißen.

      • ratatosk@feddit.de
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        1 year ago

        Nutzername prüft aus.

        Mit etwas mehr Abstand ist eigentlich erkennbar, dass sich dein Gesprächspartner nur unglücklich ausgedrückt hat.

        Kein Grund persönlich zu werden, denke ich.

    • aksdb@feddit.de
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      1 year ago

      doch Suizid ist immer noch so widernatürlich

      Naja wo ziehst du DA die Grenze? Medizin ist widernatürlich. In der Natur sterben Tiere ggf. schon, wenn sie ein gebrochenes Bein haben, weil sie nicht mehr jagen können oder halt zur Beute werden. Oder ein Schaf, mit einem kleinen Kratzer entwickelt sofort eine heftige Infektion und geht daran zu Grunde. Etwas dagegen tun zu können ist also widernatürlich.

      hätte ich einen Knopf gehab

      Wie der andere Kommentator schon sagte: es sollte halt zumindest eine Bedenkzeit drin sein. Wie lang die ist, ist sicher schon wieder schwierig; was nützt eine 2-monatige erzwungene Bedenkzeit, wenn deine Krankheit dich in 3 Wochen qualvoll dahinrafft.

      Letztlich würde ich aber schon denken: wenn man impulsive Handlungen ausschließen kann, was spricht dann dagegen? Wenn einem nicht mal das eigene Leben gehört, wozu dann die ganze Scheiße?

      • True

        Ich meine widernatürlich in das die “Entscheidung” deine Selbsterhaltung passiert

        In einen Raum zu rollen und zu wissen darin sterbe ich jetzt Ich glaube auch wenn ich mit kühlen Kopf und leeren Gedanken nur Entschlossenheit den Raum betrete

        Wäre unter allem einfach so eine Verzweiflung zu wissen, das man seinen Körper gleich verrät und dass der Raum eine Falle ist die man nie weider verlässt

        Man handelt sich ja zuwider

        So

        Also ich kann es natürlich total nachvollziehen wie das kommt, aber hab es für mich so festgestellt das Suizid eine Gefahr ist wie eine Klippe oder ein reißender Fluss oder so Wölfe

        Weil- jedes mal wenn ich daran denke war es ein paar Monate später, wirklich ultra dumm, und eäre eine unfassbare tragödie gewesen

        Also unstabile Menschen wie ich sollten das niemals dürfen da bin ich ehrlich

        • aksdb@feddit.de
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          1 year ago

          Wenn das Folgende zu persönlich ist, ignorier’ es einfach oder sag mir klar “geht niemanden etwas an” …

          Wie würdest du dich selbst - so rückblickend - einschätzen: hättest du es auch mit z.B. einem Monat Bedenkzeit durchgezogen? Also hättest du dich aufgerafft, zu einer Behörde oder Arzt zu gehen, einen Antrag einzureichen, Gespräche zu führen, alles nüchtern mit “ja, ich will sterben” zu beantworten, dann nach Hause gehen, Wochen lang normalen Alltag zu haben und dann immer noch alles nüchtern mit “ja ich will immer noch sterben” zu beantworten?

  • spiderjudo@feddit.de
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    1 year ago

    Nochmal zur Erinnerung, was das BVerfG dazu entschieden hat:

    Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist als Ausdruck personaler Freiheit nicht auf fremddefinierte Situationen beschränkt. Das den innersten Bereich individueller Selbstbestimmung berührende Verfügungsrecht über das eigene Leben ist insbesondere nicht auf schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Eine Einengung des Schutzbereichs auf bestimmte Ursachen und Motive liefe auf eine Bewertung der Beweggründe des zur Selbsttötung Entschlossenen und auf eine inhaltliche Vorbestimmung hinaus, die dem Freiheitsgedanken des Grundgesetzes fremd ist. Abgesehen davon, dass eine solche Einschränkung in der Praxis zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde, träte sie in Widerspruch zu der das Grundgesetz bestimmenden Idee von der Würde des Menschen und seiner freien Entfaltung in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung (vgl. BVerfGE 80, 138 <154> für die allgemeine Handlungsfreiheit). Die Verwurzelung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG impliziert gerade, dass die eigenverantwortliche Entscheidung über das eigene Lebensende keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung bedarf. Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst wird (vgl. BVerfGE 49, 286 <298>; 115, 1 <14>). Maßgeblich ist der Wille des Grundrechtsträgers, der sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit entzieht (vgl. BVerfGE 128, 282 <308>; 142, 313 <339 Rn. 74> für Heileingriffe). Die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende gehört zum „ureigensten Bereich der Personalität“ des Menschen, in dem er frei ist, seine Maßstäbe zu wählen und nach ihnen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 52, 131 <175> abw. Meinung Hirsch, Niebler und Steinberger für ärztliche Heileingriffe). Dieses Recht besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.

    Wird Zeit, dass das endlich geregelt wird. In der Schweiz ist das ja schon lange der Fall.