Der Autovermieter hat nur noch das Kennzeichen, aber nicht mehr das Auto. Der neue Besitzer darf es behalten. Vor Gericht war der Autovermieter nicht erfolgreich, nun sitzt er auf hohen Kosten.
Maier kann es auch nicht abmelden, weil die Kennzeichen mit dem neuen Besitzer unterwegs sind. Steuer und Versicherung für den Sprinter laufen deshalb weiter auf ihn.
Das kann doch nicht ganz sein. Selbst wenn ein Richter eine solch komische Entscheidung trifft müsste doch zumindest dieser Teil geregelt werden.
Das Auto ist tatsächlich viel in Berlin unterwegs. Das kann Unternehmer Stefan Maier aus Westhausen auf fünf Meter genau sagen, dank GPS-Ortung.
Was hindert ihn daran dem Auto zu folgen und die Kennzeichen einfach ab zu machen? Er bezahlt für diese Kennzeichen, also müsste er damit machen können was er will, oder übersehe ich da etwas?
Das kann doch nicht ganz sein. Selbst wenn ein Richter eine solch komische Entscheidung trifft müsste doch zumindest dieser Teil geregelt werden.
Vor allem kommt das hier noch dazu:
Was hindert ihn daran dem Auto zu folgen und die Kennzeichen einfach ab zu machen? Er bezahlt für diese Kennzeichen, also müsste er damit machen können was er will, oder übersehe ich da etwas?
Kennzeichendiebstahl. Ü