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    1 year ago

    Klingt gut, aber bitte an Geschwindigkeiten und Fahrbahnnutzung fest machen.

    Halbjahrlicher Reaktionstest für Lenker von allen Verkehrsmittel mit regelmäßiger Geschwindigkeit von über 24,9km/h und somit zur Nutzung von Radfahrwegen nicht mehr zugelassen sind. (Für Sportgeräte, wie Rennräder gibt es bereits Sonderregelungen.)

    Schriftl. Tests zur StVO für alle Verkehrsteilnehmer mit regelmäßiger Geschwindigkeit von über 6km/h. Ale anderen sind zur Nutzung der Bürgersteige berechtigt.

    Begründung: 1)Reaktionszeit steht im Bezug auf Verkehrssicherheit in direkter Abhängigkeit zu Geschwindigkeit.

    2)Verkehrsregeln, wie in der StVO, müssen allen Verkehrsteilnehmern bekannt sein, die sich eine Verkehr Weg teilen, um wirken zu können.

    Deshalb gibt es in der ersten Klasse Verkehrunterricht bezügl. Fußweg. Meist in der 4. Jahrgangsstufe Verkehrunterricht für’s Fahrradfahren, bis zu diesem ist Kindern auch die Nutzung des Bürgersteigs mit dem Fahrrad erlaubt. Auto/Motorrad wird beim Erwerb des Führerschein abgedeckt.

    Die Geschwindigkeiten habe ich aus der aktuellen Regelung übernommen und könnte gerne angepasst werden.