Dass Häftlinge arbeiten müssen, ist vielerorts gesetzlich vorgeschrieben. Im Durchschnitt erhalten sie aber nur rund zwei Euro pro Stunde. Zwei Strafgefangene klagten dagegen - zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht. Von K. Hempel.
Das Thema ist schon etwas länger bekannt, es ist halt nie vor Gericht gegangen.
Abgesehen davon, dass es für die Häftlinge schlecht war, hat es eben auch ähnliche Unternehmen, die auf reguläre Arbeitnehmer zurückgreifen mussten, gegenüber den Gefängnissen schlechter gestellt.
Ist schon hart, wie doch Versklavung der Benachteiligsten in unserer Gesellschaft ignoriert und/oder geduldet wird. Und so manche Politiker wollen ihnen dann auch noch die Wählerstimmen wegnehmen.
Mindestlohn sollte ja wohl drin sein. Echt krass, dass dies erst jetzt aufkommt
Das Thema ist schon etwas länger bekannt, es ist halt nie vor Gericht gegangen.
Abgesehen davon, dass es für die Häftlinge schlecht war, hat es eben auch ähnliche Unternehmen, die auf reguläre Arbeitnehmer zurückgreifen mussten, gegenüber den Gefängnissen schlechter gestellt.
Währenddessen “Gemeinnützige”-Werkstätten-Mitarbeiter: Sind wir ein Witz für euch?
Ist schon hart, wie doch Versklavung der Benachteiligsten in unserer Gesellschaft ignoriert und/oder geduldet wird. Und so manche Politiker wollen ihnen dann auch noch die Wählerstimmen wegnehmen.