Das ist sorgfältig so formuliert, dass das wirklich nur Geräte ausnimmt, die speziell für den Unterwassergebrauch gemacht sein:
Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für
Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell
dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer
Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser-
oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar
sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden
Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden.
Auf Smartphones trifft das nur selten zu; die sind zwar oft wasserfest, aber offensichtlich nicht dafür gemacht, hauptsächlich Unterwasser benutzt zu werden.
Selbst wenn es wasserfest ist, muss man, wenn sicherheitstechnisch möglich, das Gerät so gestalten, dass sich der Akku tauschen lässt:
Diese Ausnahme sollte nur dann gelten, wenn es nicht möglich ist, das Gerät
dahingehend anders auszulegen, dass die Sicherheit des Endnutzers und die
sichere Weiterverwendung des Geräts gewährleistet ist, nachdem der Endnutzer
die Batterie unter ordnungsgemäßer Befolgung der Gebrauchsanweisung entfernt
und ausgetauscht hat.
So, und wenn das auch nicht möglich ist, dann muss man das immernoch von unabhängigen reparierbar machen lassen:
Wenn die Ausnahme gilt, sollte das Produkt so ausgelegt
sein, dass die Batterie nicht von Endnutzern, sondern nur von unabhängigen
Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden kann.
Das absolute “🖕-Apple-Gesetz”. Holy Shit.
Wer hat dieses Gesetz geschrieben und wie zur Hölle haben die das an CDU und deren “Freunden” vorbeigemogelt?
Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für
Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell
dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer
Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser-
oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar
sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden
Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden.
Wo hast du das Zitat her? Ich kann dazu keine Quelle finden.
Wenn das wirklich so ist, ist das echt krass. Hätte ich mir nicht vorstellen können
iPhone Hersteller hassen diesen Trick
Hehe … erst USB-C und jetzt das noch :D Und mit dem App Store und Browser Monopol ist auch bald schluss. So ist es richtig!
Handy-Akkus dürfen weiterhin verklebt werden, wenn die Geräte wasserfest sind. Es gibt dann aber Regelungen bezüglich der Lebensdauer
Das ist sorgfältig so formuliert, dass das wirklich nur Geräte ausnimmt, die speziell für den Unterwassergebrauch gemacht sein:
Auf Smartphones trifft das nur selten zu; die sind zwar oft wasserfest, aber offensichtlich nicht dafür gemacht, hauptsächlich Unterwasser benutzt zu werden.
Selbst wenn es wasserfest ist, muss man, wenn sicherheitstechnisch möglich, das Gerät so gestalten, dass sich der Akku tauschen lässt:
Es gibt jetzt schon IP68-Rated Smartphones mit austauschbarem Akku, von daher…
So, und wenn das auch nicht möglich ist, dann muss man das immernoch von unabhängigen reparierbar machen lassen:
Das absolute “🖕-Apple-Gesetz”. Holy Shit.
Wer hat dieses Gesetz geschrieben und wie zur Hölle haben die das an CDU und deren “Freunden” vorbeigemogelt?
Wären da diese “Magic Pull-Tabs” für Handyakkus nicht ausreichend genug? Macht ja schon Apple afaik. Samsung macht das noch nicht.
Wo hast du das Zitat her? Ich kann dazu keine Quelle finden. Wenn das wirklich so ist, ist das echt krass. Hätte ich mir nicht vorstellen können