Zitat:
Nein. Radikal wäre, das Elterngeld endlich sozial-gerecht zu machen. Warum ist die Fürsorge der einen Frau für ihr Baby gar nichts wert und die der anderen 1800 Euro? Aber nicht nur der Staat muss umdenken – Mütter und Frauen mit Kinderwunsch müssen es auch.
Nein. Es gibt ja Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Im Artikel, in dem es hier geht, wird überschlagen, dass das einem Bruttoeinkommen von ca. 180.000 entspricht.
Problem ist, dass Reisekosten(beruflich) und Co auch gelten.
Wenn beide Elternteile arbeiten und noch diese Kosten drauf gerechnet bekommt, ist man schon beim Mittelstand
Ich glaube nicht, dass man bei 150.000 zu versteuerndem einkommen noch von mittelstand reden kann. Da ist man selbst mit 2 Kindern eindeutig Oberschicht.
Bei 2 Personen mit gleichem Gehalt und zusätzlich noch Ausgaben für viele Reisekosten die vom Arbeitgeber zurückerstattet werden, steigt das Brutto ohne dass man tatsächlich 150000 brutto verdient. Das Problem kennt nicht jeder, aber tatsächlich führt das zu Problemen. Und im Mittelstand gibt es viele Berufe wo man regelmäßig reisen muss und das auf Jahreseinkommensbescheid erscheinen würde
Reisekostenabrechnungen sind nicht zu versteuern. Das hat nichts mit deinem Gehalt zu tun.
Alles klar, danke!