Die Polizei in Kiel ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Angelschnüre auf einer Veloroute bringen Fahrradfahrende ins Straucheln. Es gibt eine Verletzte.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist zumindest auch keine Sache die nur minimal bestraft wird, vor allem bei Vorsatz der hier recht leicht nachzuweisen sein sollte, versehentlich spannt ja niemand Angelschnüre über die Fahrbahn.
Pff, die ermittlungen finden statt, weil das ja ungewollt ein paar Insekten von der Windschutzscheibe hätte abkratzen können. Wenn es denn noch Insekten gäbe.
Meinten Sie: “Die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes”?
https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist zumindest auch keine Sache die nur minimal bestraft wird, vor allem bei Vorsatz der hier recht leicht nachzuweisen sein sollte, versehentlich spannt ja niemand Angelschnüre über die Fahrbahn.
Bin ja zum Glück kein Jurist. Ich fordere immer sofort Mord und Todesstrafe. /s
Pff, die ermittlungen finden statt, weil das ja ungewollt ein paar Insekten von der Windschutzscheibe hätte abkratzen können. Wenn es denn noch Insekten gäbe.
Was für Mord? Die Insekten sind schon tot. /s