Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.
Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.
Basiert und klimagepillt.
Sagen wir es mal so:
Dass ich ständig im Stau stehe ist Resultat einer verkorksten Verkehrspolitik und schlechten Autofahrern. Die DB ist runter gewirtschaftet und hat im internationalen Vergleich einen schlechten Service und ist sau teuer (gewesen, pre Deutschlandticket) + unbezahlbare Mieten in den Gegenden, wo man arbeitet.
Ob da jetzt noch ein Stau durch die LG dazu käme… Wayne. Wenigstens haben die noch ne noble Intention im Gegensatz zu dem Affen, der in seiner 240 PS Karre rechts überholt, den LKW schneidet, und um dann 3 Fahrspuren zu springen, um dann mit einem anderen 240PS Schlitten zu kollidieren, weil der mit 200 Sachen die nächsten freien 500m durch den Berufsverkehr fahren will, bis wieder abgebremst werden muss.
In dem Sinne: Ich finde das Urteil gut!
Du stehst nicht im Stau, du bist der Stau.
Lol ab jetzt nie wieder Mitleid
Ich würde behaupten: beides
Richtiger guter Entscheid. Ich hoffe alle die Aggro-Typen, die die Helden mit Gewalt von der Straße gezerrt haben werden noch richtig saftig abkassiert.
Ich würde mich da nicht voreilig freuen. Dieses Urteil ist so ausgefallen, das nächste fällt wieder andersrum aus, das wird noch ne Weile hin und her gehen, bis irgendwer bis zum BGH kommt und der die Sache dann allgemeingültig festsetzt.
Völlig losgelöst vom Ziel der Aktion und ihrer Legitimität finde ich das Urteil nicht nachvollziehbar und wundere mich darüber. Zum Vergleich: ich stelle mich vor ein Bürgeramt und mache mich mit Armen und Beinen so vor der Tür breit, dass die Leute nicht an mir vorbei können und den anderen Eingang benutzen müssen. Es ist nur eine kleine Unannehmlichkeit, und niemand verliert mehr als 1 Minute an Zeit. Nach der Logik dieses Urteils wäre das dann ja auch keine Nötigung.
Edit: typo
Wundert mich nicht, weil es Karlsruher Rechtsprechung folgt: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung durch Sitzblockade auf einer befahrenen Straße
https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-025.html
Damit der Vergleich passt, müsstest du ja auch angekündigt haben, dass du diese Tür blockieren wirst UND es müsste durchaus üblich sein, dass die Tür aus anderen Gründen öfter nicht nutzbar ist. Die Begründung beinhaltet ja nicht nur den Verweis auf ÖPNV.
Da finde ich es jetzt nicht so abwegig daraus eher “Eh, heute halt mal blockiert wegen x” zu machen als eine Nötigung.
Edit: Zumal es explizit nur in diesem Fall so geurteilt wurde.
Plus es müsste eine weitere, öffentlich zugängliche Tür geben, durch die du einfach durchlaufen könntest (ÖPNV, Fahrrad, Beine).
Jop. Und im Zweifel noch kleinere Türen für parallel verlaufende Nebenstraßen auf die ausgewichen werden kann.
Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen.
Uff, also einfach meine Nötigung ankündigen dann ist es keine Nötigung weil angekündigt?
Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…
Soweit ich weiß sind angekündigte Streiks des Bahnpersonals auch keine Nötigung.
Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…
Was meinst du mit umgekehrt?
Umgekehrt eben:
Zum einen sei es den ÖPNV-Teilnehmern vorab möglich gewesen, auf das Auto umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, U-Bahnlinien in der Hauptstadt blockieren zu wollen.
Mhhh also das ist in Bezug auf die Letzte Generation jetzt schon etwas konstruiert mMn.
Unabhängig davon betrachtet verklagt auch niemand die Gewerkschaften aufgrund der Streiks wegen Nötigung. Der recht spontan angekündigte Streik wurde unterbunden, aber das war auch das Höchste der Gefühle.
Von daher sage ich spontan: Lirum Larum wie rum. Ist beides Protest, keine Nötigung.
Denkst du denn, dass es vielleicht, zwecks Verfügbarkeit, einen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichem Nahverkehr und Privat -Fahrzeugen?
Ich hab mich beim Lesen der Begründung erst mal gefragt, ob denn genau angekündigt wurde, welche Straßen blockiert werden, ansonsten hätte ja absolut JEDER, der in Berlin unterwegs ist, laut Gericht vorsorglich auf den ÖPNV umsteigen können.
Da würde ich bezweifeln, dass der ÖPNV diese Kapazitäten hat. Ich war zwar erst einmal für ein paar Tage in Berlin, aber die U-Bahnen und Busse waren schon immer recht voll, trotz gleichzeitig voller Straßen. Und Busse fallen ja eh weg, denn diese sind ja genau so betroffen wie Autos, bleibt eigentlich nur die U-Bahn. Also meint das Gericht, dass sämtliche Leute, die in ihren privat Autos und in Bussen unterwegs sind, in die U-Bahn passen würden, wenn das als Alternative genannt wird?