Das Arbeitsgericht Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL abgelehnt. Der Ausstand im Personenverkehr der Bahn kann somit in der Nacht beginnen. Der Konzern kündigte Berufung an.
Das wäre wahrscheinlich ein sogenannter Wilder Streik, durch den der Arbeitgeber Schadenersatzforderungen gegenüber den Streikenden geltend machen kann.
Was würde die Lokführer*innen eigentlich davon ab abhalten trotz Verbot durchs Gericht zu streiken?
Das wäre wahrscheinlich ein sogenannter Wilder Streik, durch den der Arbeitgeber Schadenersatzforderungen gegenüber den Streikenden geltend machen kann.