Wollte mal auf dieses Portal hinweisen, auf dem “öffentliche Warnungen und Informationen nach § 40 Abs. 1 und Absatz 2 LFGB” publiziert werden. Zum Beispiel werden dort Warnungen über Belastung durch Bakterien, Plastik oder anderen Verunreinigungen in Lebensmitteln ausgegeben. Entgegen des Namens werden nicht nur Warnungen über Lebensmittel, sondern auch kosmetische oder andere Bedarfsgegenstände wie Handschuhe und Spielzeug gelistet. Kann jedem nur empfehlen, den RSS Feed des Portals zu abonnieren.

  • A2PKXG@feddit.de
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    1 year ago

    Geht das automatisch? Ich meine, der Laden weiss genau, was ich kaufe. Ich würde dafür auch fleißig jedes Mal eine Payback Karte oä zücken.

    Und dann kriege ich genau dann eine Email, wenn ich das betreffende Produkt gekauft habe. Sonst nicht.