Nach einem Angriff auf einen Radfahrer in Dresden soll sich ein Polizist geweigert haben, Ermittlungen einzuleiten. Sein Pech: Der Geschädigte ist ein renommierter Strafverteidiger.
Normalerweise müssten rückwirkend sämtliche Anzeigen, die der Polizist aufgenommen haben will, bzw. an ihn herangetragen worden sind, nochmal gründlich überpüft werden
Die Geschädigten findet man wahrscheinlich meist nicht.
Die Geschädigten findet man wahrscheinlich meist nicht.