Dennoch werde das geplante Gesetz Neuerungen enthalten, erläuterte Scharf. So sollen werktags bis zu acht verkaufsoffene Abende bis 24 Uhr ermöglicht werden. “Wichtig ist dabei, dass es keinen Anlass bedarf und dass die Kommunen selbst und individuell entscheiden können, an welchen Tagen sie diese acht verkaufsoffenen Nächte organisieren wollen.” Bisher war der Staatskanzlei zufolge nur ein langer Einkaufsabend im Jahr möglich. Zusätzlich sollen Einzelhändler die Möglichkeit bekommen, bis zu vier individuelle Verkaufsabende zu organisieren.
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Digitalen Kleinstsupermärkten soll das Gesetz die Öffnung rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen ermöglichen - “an Sonn und Feiertagen natürlich ohne Personaleinsatz”, betonte Scharf. Das letzte Wort werde auch hier die Kommune haben: “Die Gemeinde kann genehmigen, wie sie den Sonntag organisieren möchte”, sagt die Ministerin. “Wir stellen uns vor, dass es mindestens acht Stunden sind”, aber auch 24 Stunden seinen möglich.