Bei Bauarbeiten eines Vereins in Reutlingen-Sickenhausen ist ein Mitglied tödlich verletzt worden. Jetzt steht der damalige Vorsitzende wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.
Die Abbrucharbeiten an diesem Tag seien ohne Rücksprache mit dem Architekten und dem Statiker gelaufen.
Ganz, ganz blöde Idee …
Ich denke von außen kann man zur Schuldfrage nicht viel sagen. Hat der Vorsitzende in irgendeiner Art vorgetäuscht, dass die Arbeiten abgesprochen waren? Hat er die Arbeiten angewiesen? War er überhaupt zu dem Zeitpunkt da?
Ganz, ganz blöde Idee …
Ich denke von außen kann man zur Schuldfrage nicht viel sagen. Hat der Vorsitzende in irgendeiner Art vorgetäuscht, dass die Arbeiten abgesprochen waren? Hat er die Arbeiten angewiesen? War er überhaupt zu dem Zeitpunkt da?