• AntonMuster@discuss.tchncs.de
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    0
    ·
    1 year ago

    Unbeliebte Meinung: Niemand sollte jemals für einen Einsatz zahlen. Das führt nur dazu, dass die Leute im Zweifel nicht den Notruf wählen. Wenn eine Straftat vorliegt, entscheidet das Gericht über die Strafe.

    • Roflmasterbigpimp@lemmy.worldOP
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      0
      ·
      1 year ago

      Ich verstehe den Kommentar nicht ganz. Es zahlt hier derjenige der den Einsatz “notwendig gemacht hat” nicht wer angerufen hat. Oder wie meinst du das?

      • AntonMuster@discuss.tchncs.de
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        0
        ·
        1 year ago

        Das ist halt egal. In den Köpfen bleibt nur hängen “Falscher Alarm” und “muss Einsatz bezahlen”. Es gibt leider viele Leute die aus Angst vor einer Rechnung im Notfall zögern oder weitergehen.
        Und bei einem Autounfall muss der Verursacher auch nie eine Rechnung für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bezahlen, das System funktioniert da trotzdem oder vielleicht genau deshalb.

        • Nobsi@feddit.de
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          0
          ·
          1 year ago

          Bei einem Autounfall hast du aber keine scheinwaffe mit an die schule genommen.

          • AntonMuster@discuss.tchncs.de
            link
            fedilink
            Deutsch
            arrow-up
            0
            ·
            1 year ago

            Und dafür wir er hoffentlich bestraft. Aber von einem Gericht und nicht mit einer Rechnung von irgendeinem Beamten oder Angestellten.

            • Nobsi@feddit.de
              link
              fedilink
              Deutsch
              arrow-up
              0
              ·
              1 year ago

              Ich verstehe schon ,was du meinst. Ich glaube aber ich werde hier niemals zustimmen.
              Krankenwagen rufen wegen Bauchaua ist was anderes als Großeinsatz mit SEK auslösen weil man dem Waffenhändler nicht zuhört.

    • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      0
      ·
      1 year ago

      Auch unter 14 Jahren ist man in Deutschland durchaus Deliktfähig. Dann ist man zu Schadensersatz verpflichtet. Schadenserstaz ist keine Strafe sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.

      Die Frage der Delikts(un)fähigkeit von Minderjährigen wird in Deutschland in § 828 BGB geregelt.

      Eine Person, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den sie einem anderen zufügt, nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 1 BGB). Sie ist also für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

      Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht verantwortlich, den er bei einem Unfall anrichtet, an dem ein Kraftfahrzeug, eine Schienenbahn oder eine Schwebebahn beteiligt ist (§ 828 Abs. 2 BGB). Die Rechtsprechung nimmt nach Sinn und Zweck des § 828 Abs. 2 jedoch eine teleologische Reduktion vor. Die Verantwortlichkeit des Kindes ist nur dann ausgeschlossen, wenn sich in dem Unfall eine dem motorisierten Verkehr eigene Gefährdungssituation realisiert, die ein Kind dieses Alters typischerweise überfordert. Im ruhenden Verkehr – etwa wenn das Kind ein parkendes Auto beschädigt – tritt der Haftungsausschluss daher in der Regel nicht ein.[9][10]

      Wer das 7. bzw. 10., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, nicht verantwortlich, wenn er beim Begehen der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte (§ 828 Abs. 3 BGB).