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      1 year ago

      Man kann nur gegen Markenrechtsverletzung klagen, wenn Verwechslungsgefahr besteht und das ist quasi nur dann möglich, wenn beide Beteiligten im selben Feld aktiv sind. Würde die AfD einen Turnschuh mit ihrem Pfeil ausbringen, würde Nike sie hart knechten, aber sonst können sie sich das nur angucken und müssen die Ähnlichkeit der Logos akzeptieren.

      • Knusper@feddit.de
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        1 year ago

        Hmm, würde das aber nicht noch separat z.B. als Rufschädigung durchgehen? Das überschneidet sich natürlich teilweise. Wenn die Marken klar zu unterscheiden sind, ist der Ruf nicht so einfach zu schädigen. Aber gleichzeitig empfinden sehr viele Menschen einen geschwungenen Pfeil als nicht mehr ganz so attraktives Symbol…

        • plistig@feddit.de
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          1 year ago

          Puh, da bin ich überfragt. Würde mich wundern, wenn Nike nicht auch mal überlegt hatte, ob sie etwas gegen das Hundepenis-Logo der AfD machen können. Vermutlich würden sie aber dennoch nichts gegen das Logo machen, weil sie Angst hätten von AfD-nahen Käufern “gecancelt” zu werden.