Ein intimes Video einer 13-jährigen Schülerin macht die Runde. Eine Westerwälderin Lehrerin informiert die Mutter - und muss mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Ich war kürzlich bei einem Vortrag für Lehrer und Eltern einer auf das Thema spezialisierten Staatsanwältin. Die Gesetzeslage ist auf maximalen Kinderschutz ausgelegt:JEDER der in Besitz von Fotos oder Videos ist die Kinder entblößt zeigen macht sich ohne wenn und aber strafbar - das betrifft z.b. auch die in vielen Familienalben üblichen Badefotos bei denen kein normaler Mensch auf einen solchen Kontext käme.
Das hilft natürlich dass Täter sich nicht raus reden können, aber kann leider auch die falschen treffen. Der Rat der Staatsanwältin war im Moment der Kenntnisnahme bei der Polizei anrufen und die Situation schildern und um Anweisungen bitten, sobald man solches Material in Besitz nimmt (zugesendete Bilder nicht löschen reicht wohl schon) ist man ohne wenn und aber in großen Schwierigkeiten.
Schade dass die Lehrerin da offenbar nicht informiert war wie man korrekt vorzugehen hat, die Rechtslage ich alles andere als neu.
Ich war kürzlich bei einem Vortrag für Lehrer und Eltern einer auf das Thema spezialisierten Staatsanwältin. Die Gesetzeslage ist auf maximalen Kinderschutz ausgelegt:JEDER der in Besitz von Fotos oder Videos ist die Kinder entblößt zeigen macht sich ohne wenn und aber strafbar - das betrifft z.b. auch die in vielen Familienalben üblichen Badefotos bei denen kein normaler Mensch auf einen solchen Kontext käme. Das hilft natürlich dass Täter sich nicht raus reden können, aber kann leider auch die falschen treffen. Der Rat der Staatsanwältin war im Moment der Kenntnisnahme bei der Polizei anrufen und die Situation schildern und um Anweisungen bitten, sobald man solches Material in Besitz nimmt (zugesendete Bilder nicht löschen reicht wohl schon) ist man ohne wenn und aber in großen Schwierigkeiten.
Schade dass die Lehrerin da offenbar nicht informiert war wie man korrekt vorzugehen hat, die Rechtslage ich alles andere als neu.