Der Freistaat Bayern zahlt Familiengeld unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit. Die EU-Kommission sieht darin eine Diskriminierung von mobilen Beschäftigten – und will dagegen klagen.
Bayern ist halt kein EU-Mitglied, dagegen kann die Kommission nicht vorgehen. Bayern liegt allerdings in Deutschland, damit ist das eine Verfehlung eines Mitgliedstaats.
Dass Deutschland sich dazu entschieden hat, diese Leistung zur Ländersache zu machen, kann ja nicht als Ausrede gelten.
Bayern ist halt kein EU-Mitglied, dagegen kann die Kommission nicht vorgehen. Bayern liegt allerdings in Deutschland, damit ist das eine Verfehlung eines Mitgliedstaats.
Dass Deutschland sich dazu entschieden hat, diese Leistung zur Ländersache zu machen, kann ja nicht als Ausrede gelten.