Wer abtreibt, macht sich in Deutschland strafbar. Der Abbruch bleibt straffrei, wenn sich die Frau zuvor beraten lässt. Die SPD-Fraktion im Bundestag will frühe Abtreibungen entkriminalisieren - und den umstrittenen Paragrafen 218 streichen.
Selbst wenn man anerkennen sollte, dass ein Fötus früh in der Schwangerschaft ein lebender Mensch wäre (was mMn verfehlt ist), konnte mir noch niemand sinnvoll erklären, wieso dieser fiktive Mensch ein Anrecht darauf haben sollte in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der schwangeren Person einzugreifen.
In meinen Augen sollte eine schwangere Person jederzeit das Recht haben die Schwangerschaft, welche einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, zu beenden.
Wenn ein lebensfähiger Mensch zu diesem Zeitpunkt existiert, muss dieser natürlich bestmöglich geschützt werden.
Wenn kein lebensfähiger Mensch existiert dann kann auch kein Mensch sterben und ich sehe keinen Grund für Strafbarkeit.
Das Argument, dass es potenzielles menschliches Leben ist, das durch den Einsatz der Gesundheit der Mutter gerettet werden könnte ist in meinen Augen kein sehr starkes, da ja auch in keiner sonstigen Situation ein Mensch zu Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit gezwungen werden kann um andere zu retten.
Im Gegenteil, bei der Organspende wird sogar das Recht zur Bestimmung über die eigene Leiche höher gestellt als das Interesse daran, Leben zu retten.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in meinen Augen erheblich höher zu bewerten. Daher ist es mir unerklärlich, wieso dieses bei schwangeren Personen so mirnichts dirnichts eingeschränkt werden kann.
Überfällig.
Selbst wenn man anerkennen sollte, dass ein Fötus früh in der Schwangerschaft ein lebender Mensch wäre (was mMn verfehlt ist), konnte mir noch niemand sinnvoll erklären, wieso dieser fiktive Mensch ein Anrecht darauf haben sollte in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der schwangeren Person einzugreifen.
In meinen Augen sollte eine schwangere Person jederzeit das Recht haben die Schwangerschaft, welche einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt, zu beenden.
Wenn ein lebensfähiger Mensch zu diesem Zeitpunkt existiert, muss dieser natürlich bestmöglich geschützt werden.
Wenn kein lebensfähiger Mensch existiert dann kann auch kein Mensch sterben und ich sehe keinen Grund für Strafbarkeit.
Das Argument, dass es potenzielles menschliches Leben ist, das durch den Einsatz der Gesundheit der Mutter gerettet werden könnte ist in meinen Augen kein sehr starkes, da ja auch in keiner sonstigen Situation ein Mensch zu Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit gezwungen werden kann um andere zu retten.
Im Gegenteil, bei der Organspende wird sogar das Recht zur Bestimmung über die eigene Leiche höher gestellt als das Interesse daran, Leben zu retten.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in meinen Augen erheblich höher zu bewerten. Daher ist es mir unerklärlich, wieso dieses bei schwangeren Personen so mirnichts dirnichts eingeschränkt werden kann.