• Tante Regenbogen@feddit.de
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    1 year ago

    Politisch Verfolgte haben sich aber immernoch an lokale Gesetze und dürfen nicht demokratiegefährdend agieren. Im Grundgesetz steht nicht, dass Asylbeantragende und Asylberechtigte tun dürfen was sie wollen. Für alle die sich in der BRD aufhalten, gilt dass Straftaten untersagt sind und die Aufrechterhaltung des Grundgesetzes.

    • trollercoaster@feddit.de
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      1 year ago

      Und für das Nichteinhalten geltenden Rechts hat der Rechtsstaat alle Arten von Sanktionen. Das Asylrecht kannst Du auch im Gefängnis wahrnehmen.

      Bedenklich ist aber, die Bestrafung (und idealerweise Resozialisierung) von Straftätern einfach per Abschiebung auf andere Länder abzuwälzen, die mit der Straftat eigentlich nichts zu tun haben.

      • Tante Regenbogen@feddit.de
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        1 year ago

        Ehrlich gesagt, wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen um dort Gewaltdelikte zu verüben. Asyl sollte eben nicht bedingungslos sein. Eine Abschiebung sollte rechtens sein, wenn Menschen die Freiheiten anderer missachten obwohl ihnen selber in der Heimat Repressionen drohen.

        Versteh mich nicht falsch. Die überwiegende Mehrheit der Asylberechtigten bzw. Asylbeantragenden sind nicht kriminell und sind auch mehrheitlich sozialisierungsfähig. Dennoch dürfen wir besonders bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.

        • trollercoaster@feddit.de
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          1 year ago

          wer Angst vor Repressionen in der Heimat hat, soll nicht die Gnade des Gastlandes ausnutzen

          Das Asylrecht ist aber keine Gnade oder Gastfreundlichkeit, sondern ein völkerrechtlich verbrieftes Grundrecht. Aus gutem Grund. Seinen hohen Stellenwert hat das Asylrecht erst nach dem 2. Weltkrieg bekommen, denn vorher war das tatsächlich nur ein gnadenvoller Akt der Gastfreundschaft, was viele Menschen das Leben gekostet hat, weil kein Land sie auf ihrer Flucht vor den Nazis aufnehmen wollte.

          bei Mehrfachstraftäter zumindest halbwegs hart sein. Ein Batscher auf die Hand genügt da nicht.

          Für gefährliche Mehrfachstraftäter, die nicht resozialisierbar sind, gibt es ja auch Instrumente wie Sicherungsverwahrung.

          • Tante Regenbogen@feddit.de
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            1 year ago

            Es wird auch nicht gefordert, dass generell keine Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, sondern nur gewalttätige Kriminelle Asyl zu verwehren.

          • wraithdrone@feddit.de
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            1 year ago

            Und wo genau soll das Strafrecht seine präventive Wirkung entfalten, wenn Gefängnis / Sicherungsverwahrung hier besser ist, als das Leben in “Freiheit” im Heimatland?