• Diplomjodler@lemmy.world
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    5 months ago

    Kann man die nicht verklagen? Auch die bayerische Verwaltung hat auch an Gesetze zu halten, oder nicht?

    • leisesprecher
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      Deutsch
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      5 months ago

      Siehe Sachsen, das gilt leider nicht für faschistoide Verwaltungen.

      Die wollen auf Teufel komm raus Gras verbieten und werden jeden Stein umdrehen, um noch was zu finden. Außerdem gibt es de facto überhaupt keine Handhabe, wenn sich Verwaltungen schlicht verweigern. Einzelne Beamte kann der Vorgesetzte entlassen, aber wenn die Verwaltung von ganz oben den Befehl bekommt, passiert nichts.

      Es gibt mehrere Fälle, in denen das so passiert. Bspw. hat man eigentlich Anspruch auf Sterbehilfe durch den Staat, aber die Behörde macht das einfach nicht.

    • rumschlumpel
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      5 months ago

      So ein Prozess kostet halt. Das wird ja auch nicht in der ersten Instanz abgehandelt und dann akzeptieren das beide Seiten - Bayern würde bis zur höchstmöglichen Instanz durchklagen, so viel Geld muss man als nichtkommerzieller Verein erstmal haben.