Mit dem Jahreswechsel können Verbraucher ihren negativen Schufa-Eintrag bereits nach 18 Monaten loswerden - und nicht wie bislang erst nach 36 Monaten. Dies gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei einmaligem Zahlungsverzug werden solche Daten vom 1. Januar 2025 an bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht. Voraussetzung für diese Verkürzung ist jedoch unter anderem, dass die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen wird.