• macniel
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    1 month ago

    Im konkreten Fall wollte ein Vermieter aus Nürnberg von einer ehemaligen Mieterin Geld haben. Sie soll zum Beispiel in der Wohnung eine Steckdose beschädigt und den Holzboden zerkratzt haben.

    Normalerweise müssen Vermieter die Reparaturkosten dafür innerhalb von sechs Monaten einfordern. Anders ist es, wenn der Vermieter die Schäden mit der Kaution verrechnen will, so das Urteil des BGH.

    Sechs Monate sind also den Vermieter:innen nicht genug Zeit eine Inspektion ihres neu zuvermietenden Objekts durchzuführen?

    Dann wäre ich dafür, dass Vermieter:hnen Mietenverzug von einem halben Jahr akzeptieren müssen!

    Faules Pack.