Das sind die klassischen Formulierungen eines Verkehrsunfallberichts der Polizei. Die Schreibweise rührt aus dem Behördendeutsch sowie der streng “objektiven” Formulierungen her. Es darf aus diesen Berichten grds keine Bewertung herausgelesen werden (Völlige Objektivität gibt es natürlich nicht, aber ich denke Ihr wisst was gemeint ist).
Dieser Textteil entspricht dem sogenannten “mutmaßlichen Unfallhergang”. Hier wird nun durch den Berichtsschreiber seine Einschätzung des Sachverhalts nach allen bisherigen Erkenntnissen verfasst. Also eine Art subjektive Einschätzung, möglichest objektiv geschrieben.
Es kann also sein, dass bei diesem Verkehrsunfall durch den PKW-Fahrer behauptet worden ist, dass der E-Scooter-Fahrer ihm auf die Haube gesprungen sei.
Dies ist zwar offensichtlich Quatsch, es gibt aber keine Beweise, die das Gegenteil belegen können. Also wird lediglich die Grundsituation geschildert:
(Skizzenhaft also)
01 fährt an Kreuzung heran.
Bevorrechttiger 02 fährt von rechts an selbe Kreuzung.
Es kommt zum Zusammenstoß
02 wird leicht verletzt, 01 bleibt unverletzt. An beiden Fahrzeugen entsteht Sachschaden.
In der späteren Bewertung des Sachverhalts durch Staatsanwaltschaft und Gericht sowie etwaige Sachverständige, wissen das natürlich alle einzuordnen. Dennoch dürfen grds die Äußerungen der Beteiligten durch die Polizei nicht einfach abgetan werden.
Vermutlich ist (wie bei der Lokalpresse üblich) die Pressemitteilung der Polizei kopiert und unbearbeitet veröffentlicht worden.
Wenn man mit Behörden/Juristen-Deutsch nicht vertraut ist, klingt dass dann alles etwas Banane. Hat aber schon alles seinen Grund. Als gewöhnter Leser weiß man schon sehr genau was die Formulierungen zu bedeuten haben :)
Das sind die klassischen Formulierungen eines Verkehrsunfallberichts der Polizei. Die Schreibweise rührt aus dem Behördendeutsch sowie der streng “objektiven” Formulierungen her. Es darf aus diesen Berichten grds keine Bewertung herausgelesen werden (Völlige Objektivität gibt es natürlich nicht, aber ich denke Ihr wisst was gemeint ist).
Dieser Textteil entspricht dem sogenannten “mutmaßlichen Unfallhergang”. Hier wird nun durch den Berichtsschreiber seine Einschätzung des Sachverhalts nach allen bisherigen Erkenntnissen verfasst. Also eine Art subjektive Einschätzung, möglichest objektiv geschrieben.
Es kann also sein, dass bei diesem Verkehrsunfall durch den PKW-Fahrer behauptet worden ist, dass der E-Scooter-Fahrer ihm auf die Haube gesprungen sei. Dies ist zwar offensichtlich Quatsch, es gibt aber keine Beweise, die das Gegenteil belegen können. Also wird lediglich die Grundsituation geschildert:
(Skizzenhaft also) 01 fährt an Kreuzung heran. Bevorrechttiger 02 fährt von rechts an selbe Kreuzung. Es kommt zum Zusammenstoß 02 wird leicht verletzt, 01 bleibt unverletzt. An beiden Fahrzeugen entsteht Sachschaden.
In der späteren Bewertung des Sachverhalts durch Staatsanwaltschaft und Gericht sowie etwaige Sachverständige, wissen das natürlich alle einzuordnen. Dennoch dürfen grds die Äußerungen der Beteiligten durch die Polizei nicht einfach abgetan werden.
Vermutlich ist (wie bei der Lokalpresse üblich) die Pressemitteilung der Polizei kopiert und unbearbeitet veröffentlicht worden. Wenn man mit Behörden/Juristen-Deutsch nicht vertraut ist, klingt dass dann alles etwas Banane. Hat aber schon alles seinen Grund. Als gewöhnter Leser weiß man schon sehr genau was die Formulierungen zu bedeuten haben :)