Das ist schon klar. Mir ging es um den Zusammenhang mit dem Framing in der Überschrift.
Weißt Du, ob der Erlös aus der Versteigerung später mit seiner zu erwartenden Strafe verrechnet wird?
Auch bei der Einziehung von Tatmitteln gilt es die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Demnach würde bei dem PC voller Kinder"Pornographie" nur die Festplatte eingezogen werden.
Das ist schon klar. Mir ging es um den Zusammenhang mit dem Framing in der Überschrift.
Weißt Du, ob der Erlös aus der Versteigerung später mit seiner zu erwartenden Strafe verrechnet wird?
Auch bei der Einziehung von Tatmitteln gilt es die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Demnach würde bei dem PC voller Kinder"Pornographie" nur die Festplatte eingezogen werden.
https://www.loebisch.com/einziehung-von-computer-hardware-nach-strafurteil-4313/