• NotAnonymousAtAll
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    22 hours ago

    Da hast du wohl recht, aber Artikel 14 scheint mir als juristischem Laien doch einen relativ großen Spielraum zu lassen die Entschädigung zum Wohle der Allgemeinheit deutlich unterhalb des Marktwerts eines Unternehmens anzusetzen.

    • bestboyfriendintheworld@sh.itjust.works
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      21 hours ago

      Da wird geklagt um das Maximum herauszuholen. Könnte sogar sein, dass das Verfassungsgericht eine Enteignung von Vonovia oder DW komplett untersagt.

      § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung

      (1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann