• einkorn
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    16
    ·
    2 months ago

    Ich bin ja, was “erweiterte Befugnisse” im Bereich Polizei und Nachrichtendienste angeht, sehr vorsichtig, aber:

    Der Gesetzgeber habe seither geholfen eine „Lücke in der Eigensicherung zu schließen“, sagt Kahl. Dazu zählten ein besserer Schutz von Verschlusssachen, sowie etwa auch die Möglichkeit Taschen, Diensträume und Fahrzeuge von Mitarbeitern zu kontrollieren.

    Das war bisher den Behörden nicht erlaubt?! Ich musste teilweise bei meinen Ferienjobs sämtliche Taschen beim Verlassen der Fabrik aufmachen, weil die Leute dort anscheinend viel geklaut haben.

    • flughoernchen
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      15
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      2 months ago

      Taschenkontrollen sind ein Eingriff in deine Privatsphäre und daher gesetzeswidrig, wenn nicht ein mindestens genauso hohes Gut dagegen steht. Der Schutz von Menschenleben rechtfertigt so einen Eingriff, das Eigentum des Arbeitgebenden nicht. Insofern fielen diese Kontrollen bei dir wohl in die Kategorie “absolut total freiwillig hust”.