Der BigBrotherAward 2024 in der Kategorie „Verbraucherschutz“ geht an die Handelsplattformen Temu und Shein und deren Niederlassungen in Irland. Mit diesem BigBrotherAward 2024 würdigen wir, dass beide Anbieter die Rechte von Nutzern und Kunden durch ihre Datenschutzgrundsätze und Allgemeinen Geschäftsbedingungen maximal begrenzen oder ganz ausschließen.

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Auf den Plattformen Temu und Shein – die in Irland registriert sind und chinesische Eigentümer haben – werden schwerpunktmäßig Waren chinesischer Hersteller angeboten. Von „A“ wie Anzug bis „Z“ wie Zahnbürste finden sich dort Gegenstände aus allen Bereichen. Die Angebote sind günstig, um nicht zu sagen: „billig“. Kabellose Over-Ear-Kopfhörer werden beispielsweise bei Shein für nur 10,63 € angeboten, eine elektrische Zahnbürste mit vier Bürstenaufsätzen (deren Verpackung der eines weitverbreiteten Markenproduktes ähnelt) gibt es statt für 12,76 € für nur 7,65 €.

Im Rahmen einer „Jubiläums-Party“ gab es jüngst fünf Herrenunterhosen für 8,73 €. Diesem Superangebot stellte Temu „die letzten vier Sexy-Leopard-Slips“ für Männer für nur 14,85 € gegenüber. Das Motto von Temu ist übrigens: „Shop like a billionaire“.

Über die chinesischen Hersteller der Waren etwas zu erfahren, ist nicht einfach. Shein verspricht zwar in den AGB: „Der Name und die Kontaktdaten jedes Verkäufers werden in jeder Produktspezifikation auf der Website angezeigt, bevor der Kunde seine Bestellung bestätigt.“ Tatsächlich werden dort – ebenso wie bei Temu – zumeist nur Firmennamen genannt. Versuche, über diese im Internet etwas zu erfahren, enden vielfach auf „unfertigen“, „ungepflegten“ oder „toten“ Seiten.

Dark Patterns

Beide Plattformen verleiten Besucher durch zahlreiche „Dark Patterns“ zum Einkaufen. Dieser Begriff steht für Design und Gestaltung von Webseiten, durch die Handlungen von Nutzern manipuliert werden. Auf den Seiten von Shein wird mit Rabatt-Angeboten, zeitlich befristeten Sonderaktionien oder dem Hinweis „nur noch wenige Exemplare vorhanden“ ein permanenter Kaufdruck erzeugt.

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Mit einer Bestellung in China werden Käuferinnen und Käufer zu „Importeuren“. Was das bedeutet, erklärt Shein so: „Indem Sie Ihren Kauf bestätigen, erklären Sie sich damit einverstanden, alle anfallenden Gebühren, Steuern, Versandkosten und andere mit Ihrem Kauf verbundenen Beträge zu bezahlen. Darüber hinaus erkennen Sie, soweit zutreffend, Ihre Verantwortung für Umsatzsteuer und Zollgebühren an.“ Wenn der Gesamtwert eines Imports den steuerlichen Sach-Freibetrag von 150,00 € übersteigt, können die deutschen Zollbehörden Abgaben bei den Bestellern nachfordern.

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Datenschutz

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Die Datenschutzregeln und die AGB von Temu und Shein sind von ähnlich schlechter Qualität wie die angebotenen Produkte. In den AGB von Shein heißt es: „Vertragssprache ist Deutschland“ oder „Für alle Streitigkeiten (…) sind ausschließlich die Gerichte von Deutsche zuständig“.

Bei Temu findet sich die Feststellung, dass nur solche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die „wir über unsere digitalen Eigenschaften erfassen.“

„Digitale Erfassungseigenschaften“ – was mag das sein? Ist das nur die digitale Halluzination einer Billig-Übersetzungssoftware, oder der Fehler eines zu Dumpingpreisen arbeitenden Clickworkers?

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Zugriffe staatlicher Stellen in China

In China ermöglichen Datenschutzvorschriften wie das „Personal Information Protection Law – PIPL“ vom 20. August 2021 staatlichen Stellen den umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten, über die die dort ansässigen Unternehmen verfügen – das schließt auch Daten aus Europa ein.

In der europäischen DSGVO findet sich allerdings kein Erlaubnistatbestand, der diese Verarbeitung von Kundendaten aus Deutschland in China rechtfertigt. Im Gegenteil: Einer derartigen Verarbeitung stehen überwiegende schutzwürdige Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten europäischer Nutzerinnen und Nutzer gegenüber.

[Tippfehler korrigiert.]