Gestohlen ist gestohlen, so die Argumentation des Gerichts. Egal ob es um Wertsachen geht oder eben sehr viel Käse. Da sei es auch egal, ob das Lebensmittel im Nachgang vielleicht schlecht geworden wäre. Vor allem handelte es sich juristisch betrachtet um einen Diebstahl mit Waffen, denn der Polizist trug während seines Dienstes seine Dienstwaffe.
Der Cheddar läuft für irgendwann davon. Der bleibt nicht so ruhig liegen wie ein Parmesan.
Ah richtig, akute Fluchtgefahr. Freispruch!