• connaisseur
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    2 days ago

    Übrigens gibt es schon lange so etwas wie ein Reinheitsgebot für den Döner Kebap in Deutschland, das Mindeststandards festlegt, was in einem Döner enthalten sein darf. Die „Berliner Verkehrsauffassung für das Fleischerzeugnis Döner Kebap“ wurde 1989 für Berlin verabschiedet und gilt seit 1991 theoretisch bundesweit. Der Instanbuler Antrag kommt also schlicht zu spät.

    Zum Glück, ich dachte schon hier bestünde womöglich eine riesige Regulierungslücke, wäre ja nicht auszuhalten.