• cron
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    6
    ·
    4 months ago

    Die Nachrichten Seiten sind halt nicht vom DMA betroffen, insofern können diese sich nochmal zurücklehnen.

    • YourPrivatHater@ani.social
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      7
      ·
      4 months ago

      Naja die DSGVO gilt für die trotzdem und wenn hier bezahlen für Privatsphäre ist wahrscheinlich auch da nicht sonderlich rechtens.

      • TJA!@sh.itjust.works
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        12
        ·
        4 months ago

        Dsgvo gilt für die trotzdem, stimmt. Aber im Artikel steht ja explizit, dass es gegen den DMA verstößt, von dsgvo war da hat nicht die Rede. Und Verstöße gegen den DMA betreffen ja nur die fünf Plattformen auf der gatekeeper Liste