• Successful_Try543OP
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    4 months ago

    Natürlich sind PV-Kraftwerke der Stadtwerke oder Bürger-Kraftwerke der Optimalfall, aber auch bei Kraftwerken, die Unternehmen gehören, fällt m.W.n. z.B. Gewerbesteuer ab, wenn auch deutlich weniger als bei direkter Gewinnbeteiligung.