Archivlink

Die Regeln geht über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das ohnehin in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Der Konsum von Cannabis ist auch in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten.

Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind laut Nachrichtenagentur dpa nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

  • uebquauntbez@lemmy.world
    link
    fedilink
    arrow-up
    4
    ·
    edit-2
    5 months ago

    Hopfen und Cannabis sind artverwandt! Beides sind Hanfgewächse! Entweder beides erlauben (bin ich für) oder beides verbieten.