Erlangen war Bayerns erste Stadt mit einem Schottergärten-Verbot - andere zogen nach. Nun soll das Verbot wieder wegfallen: Die bayerische Regierung will die kommunalen Satzungen zur Gartengestaltung streichen. Diskutieren Sie im Tagesgespräch mit!
“Diese Dinge sollte man den Hauseigentümern überlassen. Da sollte sich nicht der Gesetzgeber oder die Kommune einmischen”
So ein Arschloch. Dann möchte ich auf meinem Grundstück aber auch stinkende Abfälle lagern und Öl versickern lassen können. Soll sich der Gesetzgeber schließlich nicht einmischen was ich auf meinem Grund tue. Drecks Egoisten.
Um mal das GG zu zitieren:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Vielleicht sollte man aus einem Verstoß gegen (2) mal öfter die Anwendung von (3) folgen lassen.
So ein Arschloch. Dann möchte ich auf meinem Grundstück aber auch stinkende Abfälle lagern und Öl versickern lassen können. Soll sich der Gesetzgeber schließlich nicht einmischen was ich auf meinem Grund tue. Drecks Egoisten.
Um mal das GG zu zitieren:
Vielleicht sollte man aus einem Verstoß gegen (2) mal öfter die Anwendung von (3) folgen lassen.