„Vermieter können den Cannabis-Anbau nicht verbieten“, sagt Constantin Päch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender des Mieterbundes Nürnberg. Gleiches gilt fürs Kiffen: Der tiefe Zug am Joint „kann im Mietvertrag nicht generell untersagt werden“.

Ein Freibrief fürs ungehemmte Kiffen auf dem Balkon ist das nicht, zumindest dann nicht, wenn Nachbarn in Riechweite sind. Vorstellbar seien individuelle Vereinbarungen, beispielsweise bestimmte Zeitfenster, in denen auf dem Balkon oder im Garten nicht gekifft werden darf, vergleichbar der Rechtslage beim Rauchen von Zigaretten, Zigarren oder Pfeife