Im Hilfsarbeiter-Fall hätte ihm eine Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren gedroht, sagt ein Gerichtssprecher dem WDR. Ein Geständnis und eine Entschädigungszahlung an das Opfer sorgten für mildernde Umstände.
Das stelle ich mir so vor:
“Jo, habe ich gemacht. Hier nimm 500€ und jetzt lass mich in Ruhe.”
Na, das entspricht doch ganz klar der Jahresgebühr bei korrekter Anmeldung in Höhe von 1000 D-Mark, wie in diesem Lehrvideo erklärt: https://youtu.be/OCMFKnUnu_0?t=02m49s
Weil er einen rumänischen Hilfsarbeiter mit Eisenketten fesselte, mehrere Wochen einsperrte und ihn darüber hinaus zu Arbeit ohne Bezahlung zwang (…)
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, bedrohte er den Hilfsarbeiter mit einer Gaspistole. Der Mann soll sogar von einem Gülle-Grab gesprochen haben (…)
Bei einer Durchsuchung des Hofes stießen Beamte auf Waffen und Munition, für die der Bauer bereits vom Amtsgericht Altena zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Moneyquote:
Zu einer Gefängnisstrafe kommt es aber nicht - wegen mildernder Umstände
Ja, ne, ist klar. Ob man Wiederholungstäter ist oder nicht, klärt man dann anhand einer Abstammungsurkunde oder dem sozialen Stand, nicht wahr?