Sehe nur den Weg aufhören oder zurückprügeln.
Da drunter ist irgendwie die Diskussion entbrannt, dass die LG solche Leute nicht anzeigt. Stimmt das? Wenn ja, absolut falscher Weg imo
Das Anzeigen von ausgeflippten Mitbürger:innen ist nicht Teil des Plans der LG. Es steht jedem frei, wenn er oder sie das Bedürfnis hat, aber es ist nicht Teil der Strategie. Es geht ihnen ja nicht darum weiter die Fronten zu verhärtet.
Story-Time: Ich bin vor einem halben Jahr auf der Straße zwei Minuten nach den Festkleben von einem Typen abgerissen worden und habe, obwohl die Polizei es mir angeboten hat, auf eine Anzeige verzichtet. Mit ist aber (außer Schmerzen) körperlich auch nichts passiert, ich bin nach dem Schock zurück gekrabbelt und hab mich einfach wieder fest geklebt. Bei Schlägen ins Gesicht würde ich es aber wahrscheinlich machen.
Zunächst danke für dein Engagement @Teppichbrand@feddit.de. LG wird sich bei dieser Strategieausrichtung etwas gedacht haben.
Die Frage muss gestellt werden: werden solche Vorfälle nicht angezeigt, werden sie nicht verfolgt. Die Justiz ist traditionell in Deutschland eher konservativ und autolobby-nah (u.a. viele alte weiße Männer). Bleibt Verhalten, wie im Video zu sehen, ungeahndet, werden solche Menschen im Gefühl belassen, das “richtige” getan zu haben. Das aggressive Verhalten wird “als gesellschaftlich aktzeptiert” (da folgenlos) normiert. Das kann nicht das Ziel sein, oder?
Soweit ich weiß darf die Staatsanwaltschaft selbst eine Strafverfolgung einleiten, wenn der Fall besonderes öffentliches Interesse erregt. Das sollte in diesen Fällen gegeben sein. So kommt auch ein Großteil dieser 142 Ermittlungen hier zustande: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/letzte-generation-angriffe-verfahren-100.html
Leider wird nirgendwo genau aufgeschlüsselt, ob Anzeige erstattet wurde oder nicht. Bei dem Fall der Ohrfeige in München bin ich mir aber ziemlich sicher, dass LG das nicht angezeigt hat, sondern aufgrund des Videos des Vorfalls ermittelt wird.
Vor allem da afaik Körperverletzung ein Antrags Delikt ist und somit die Justiz nur Initiative bei öffentlichem Interesse Ergreift.
Das Anzeigen von ausgeflippten Mitbürger:innen ist nicht Teil des Plans der LG. Es steht jedem frei, wenn er oder sie das Bedürfnis hat, aber es ist nicht Teil der Strategie. Es geht ihnen ja nicht darum weiter die Fronten zu verhärtet.
Versteh mich nicht falsch, ich unterstütze die Proteste der LG. Aber die Argumentation ist meiner Meinung nach naiv. Wenn man die Fronten nicht weiter verhärten will, dann muss man aufhören mit den Protesten auf den Straßen. Oder man zieht die halt durch mit allen Konsequenzen und Mitteln, darunter gehört für mich auch, dass ich mich nicht wehrlos verprügeln lasse und den Autohools auch mal Konter gebe (wenn es sein muss in Form einer Anzeige). Sich da still und klanglos auf die Straße zu kleben und sich dann schubsen und treten lassen, weil man die Fronten nicht verhärten will, ergibt für mich absolut keinen Sinn.
@KopfnussLOL @monnemtrottelsarmy Tritt mit beschuhtem Fuß (“gefährliches Werkzeug”) läuft schon unter gefährlicher Körperverletzung, Angriff von hinten unter Umständen auch. Gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, ohne dass das Opfer dies beantragt.
Gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und muss von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, ohne dass das Opfer dies beantragt.
Wenn man sich die Verteilung der Sympathien bei der Justiz anschaut, wird auch schnell klar, warum es diese Regelung gibt und warum sie so verdammt wichtig für einen demokratischen Rechtsstaat ist.
Anzeigen wegen Körperverletzung
Wer so eine geringe Schwelle besitzt um so zu reagieren, sollte meiner Meinung nach kein Auto fahren dürfen.
Eine karre weniger ist eine gute karre