Es gibt auch gute Nachrichten!
“Wir haben leider zu wenig Personal, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.”
So ziemlich jede Gemeinde überall.
Aber ein jahrelanges Gerichtsverfahren führen, ob man Verstöße gegen die StVO ahnden soll, das ist drin?
Ist eine andere Abteilung.
Nur halb ein Witz.
Gehwegparken ist allerdings gar nicht das Problem.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein RadfahrerNe unangenehmer es für Autofahrer in der Stadt wird, desto besser für Radfahrer
Für dich nicht? Allgemein nicht?
Ich empfinde (als Radfahrer und Fußgänger) gehwegparken als massives Problem. Radwegparken genauso.
Ich kann halt nur für mich sprechen. Auf meinen täglichen Strecken sehe ich unzählige Autos die mit respektloser Selbstverständlichkeit auf Radwegen geparkt werden. Auf Fußwegen sehe ich keine Autos stehen.
Ab und an mal in Einfahrten einfach quer über Rad- und Fußweg, aber die absolute Mehrheit benutzt hier nur den Radweg als Bedarfsparkplatz.
Ah okay. Ich sehe jedes mal, wenn ich vor die Tür gehe, so 5 Autos auf Fußwegen, die Radwege sind aber meistens frei. So unterschiedlich kann die Realität aussehen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute einen sechsjährigen Rechtsstreit beendet und klargestellt: Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt!
Wenn du Glück hast, ahnden sie ab 2030 auch, wenn jemand am Radweg parkt.
Der Witz ist ja, eh die Klausel „wenn zu wenig Platz für Fußgänger bleibt“. Damit ist es Gerichtsfest klar gestellt, dass „da ist doch genug Platz, geh doch einfach außen rum“ Gehwegparken legal macht.
Eine zukünftige Entscheidung für das Radwegparken wird sicher genau so lauten, und effektiv ändert sich weder für Fußgänger noch für Radfahrer irgendetwas.
Ganz unten im Artikel steht als Kontext, dass mindestens 1,8 Meter für Fußgänger frei bleiben müssen. Das dürfte Parken auf den meisten Gehwegen verbieten:
Zum Hintergrund: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken eindeutig: “Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt” (§42 StVO, Zeichen 315 Parken auf Gehwegen). Dies ist nach allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Mindest-Gehwegbreite von 1,80 m.
Vielleicht lebe ich auch in einer komischen Stadt, aber das würde effektiv sämtliche Altbauviertel zu Verbotszonen machen. Der Gehweg vor meinem Haus ist insgesamt nicht mal 1,80m breit.
Das könnte echt miese Implikationen haben.
Ich muss sagen, mich überrascht das Gehsteigparken. Bei uns in Österreich ist das eine absolute Ausnahme. Kann natürlich sein, dass die Rechtslage geringfügig anders ist.
Als genug Platz werden generell 1,8m angenommen, also macht das durchaus einen Unterschied.