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    Das Nachnahmewesen entwickelte sich aus der Postvorschusssendung. Schon der am 1. Juli 1850 in Kraft getretene deutsch-österreichische Postvereinsvertrag sprach in Artikel 63 von Nachnahmen.Die Höchstsumme betrug 70 Taler, 75 Gulden oder 87½ Gulden rheinischer Währung. Der Sendung war ein Rückschein beizufügen. Die Rücksendung war kostenfrei. Erst wenn der Rückschein mit der Bestätigung der Annahme und Zahlung zurückgekommen war, durfte der Nachnahmebetrag ausgezahlt werden.