Dann das Urteil. Die Entscheidung des Amtsgerichts Ebersberg wurde aufgehoben. Stattdessen verurteilte Richter Feneberg den 61-Jährigen, weil er beim Überholen der Radfahrer nicht den ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten habe, lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe von 30 Euro. Der Abstand zwischen Auto und Radfahrer müsse laut Straßenverkehrsordnung innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter betragen, so der Vorsitzende. Da die Straße zwischen Wiesham und Grafing aber sehr schmal sei, habe der Angeklagte diesen gar nicht einhalten können. Mit der Entscheidung zeigte sich der 61-Jährige einverstanden. Er sagte: “I nimm des jetzt so o.”
Gibt’s da noch ne Möglichkeit auf ne Revision? Auch als Autofahrer denke ich nämlich nicht, dass das auch nur ansatzweise angemessen ist. Wenn kein Platz ist, schleicht man halt ne Weile hinterher und regt sich möglicherweise innerlich auf.
Jede Ordnungswidrigkeit mit <100€/nicht-vermögensabhängiger Geldstrafe sollte legalisiert werden und mit dem gleichen Betrag als Gebühr versehen werden.
Wen gefährden weil man keinen Bock hat zu warten? Kein Ding Brudi, einmal 30€ bitte, und jetzt vollgas!
Es ist so unglaublich. Einfach nicht zu Überholen wenn nicht genug Platz ist ist einfach garkeine Alternative.
Also gefährdung vom Mitmenschen ist besser als sich auch an Regeln halten wenns grad nicht passt. Interessante Rechtssprechung.